Aufhebung des Erlasses zur Handhabung von CBD

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die sofortige Aufhebung des 2018 erlassenen Verbots für CBD‑Produkte, weil aktuelle EU‑Rechtsprechung und UN‑Empfehlungen zeigen, dass CBD kein Suchtstoff ist.
einfache Mehrheit XXVII 18.04.2023
Entschließung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der aktuelle Erlass von 2018 ordnet CBD‑Produkte der EU‑Novel‑Food‑Verordnung zu und verbietet ihr Inverkehrbringen in Österreich.
  • Internationale Empfehlungen (UN) und Urteile des Europäischen Gerichtshofs haben klargestellt, dass CBD kein Suchtstoff ist und nicht als neuartig gilt, solange der THC‑Gehalt unter 0,2 % liegt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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