Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Rechtsberatung im Asylverfahren aus der BBU herauszulösen, weil das Innenministerium zu stark Einfluss hat und damit die Unabhängigkeit gefährdet ist.einfache Mehrheit XXVII 03.06.2020
Entschließung
Flüchtling
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die BBU ist zu 100 % Eigentum des Bundes; das Innenministerium übt als Alleingesellschafter umfassende Weisungsbefugnisse aus, wodurch die Rechtsberatung praktisch nicht unabhängig sein kann.
- Obwohl das Gesetz die Rechtsberater als „weisungsfrei und unabhängig“ definiert, ermöglicht das Ministerium die Auswahl von Personal, die Festlegung von Auftragsbedingungen und das Budget, was die tatsächliche Unabhängigkeit gefährdet.
Eingebracht von
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