Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Abschaffung der drei‑Tage‑Berichtsfrist für bestimmte hochkarätige Fälle im Berichtspflichtenerlass der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, weil sie Ressourcen bindet und Ermittlungen verzögert.einfache Mehrheit XXVII 14.01.2021
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
- Die aktuelle Regelung verlangt, dass Staatsanwälte über bedeutende Verfahrensschritte bereits drei Werktage vor deren Durchführung berichten müssen.
- Eine nachträgliche Meldung ist nur zulässig, wenn es um Anträge oder Anordnungen geht, die keinen Aufschub dulden.
Eingebracht von
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