Steuerliche Absetzbarkeit von Home‑Office‑Arbeitsplätzen für Ein‑Personen‑Unternehmen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt vom Finanzminister einen Gesetzentwurf, der es Ein‑Personen‑Unternehmen erlaubt, ihre Home‑Office‑Kosten steuerlich abzusetzen, auch wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Er beruft sich auf einen nicht umgesetzten Ministerratsbeschluss von 2020.
einfache Mehrheit XXVII 11.05.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Steuerwesen
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Aktuell dürfen nur Aufwendungen für ein klar abgegrenztes Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt werden.
  • Viele Ein‑Personen‑Unternehmen besitzen keinen separaten Raum, wodurch sie von der Absetzbarkeit ausgeschlossen sind.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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