Information von Sozialversicherungsträgern an Arbeitssuchende in COVID‑19‑Risikogruppen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Bundesminister auf, sicherzustellen, dass Arbeitssuchende, die zur COVID‑19‑Risikogruppe gehören, von ihrem Sozialversicherungsträger analog zu Angestellten informiert werden. Ziel ist, diese Personen vor einer Ansteckung zu schützen und ihnen eine informierte Berufswahl zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XXVII 20.01.2021
Entschließung
Gesundheit
Arbeitslosenversicherung

Schwerpunkte

  • Derzeit erhalten nur Angestellte von ihrer Gesundheitskasse ein Schreiben, das sie über die Zugehörigkeit zur COVID‑19‑Risikogruppe informiert.
  • Arbeitssuchende erhalten diese wichtige Information nicht, obwohl ihr Infektionsrisiko gleich hoch ist.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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