Wahlfreiheit für Unternehmer bei elektronischer Zustellung wiederherstellen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Unternehmer wieder selbst entscheiden können, ob sie behördliche Schreiben elektronisch oder per Post erhalten, weil die aktuelle Pflicht zur elektronischen Zustellung seit 2020 für fast alle Unternehmen gilt.
einfache Mehrheit XXVII 20.01.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Informatik
Unternehmen und Wettbewerb
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Unternehmen sind seit dem 1. Januar 2020 grundsätzlich verpflichtet, behördliche Schreiben elektronisch zu erhalten, sofern sie die technische Ausstattung besitzen.
  • Der Widerspruch gegen die elektronische Zustellung verlor am 1. Januar 2020 seine Wirksamkeit, außer für Unternehmen, die wegen Unterschreiten einer Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind.

Eingebracht von

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