Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, Dorfläden – gemeinnützige Selbstbedienungsstellen für regionale Lebensmittel – von der Gewerbeordnung auszunehmen, um die Nahversorgung im ländlichen Raum zu sichern.einfache Mehrheit XXVII 05.12.2023
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Dorfläden sollen als gemeinnützige Selbstbedienungsstellen von der Gewerbeordnung ausgenommen werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
- Die Ausnahmeregelung soll die Nahversorgung in ländlichen Gemeinden sichern und regionale Wertschöpfung stärken.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.