Ausnahme von Dorfläden von der Gewerbeordnung zur Sicherung der Nahversorgung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, Dorfläden – gemeinnützige Selbstbedienungsstellen für regionale Lebensmittel – von der Gewerbeordnung auszunehmen, um die Nahversorgung im ländlichen Raum zu sichern.
einfache Mehrheit XXVII 05.12.2023
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Dorfläden sollen als gemeinnützige Selbstbedienungsstellen von der Gewerbeordnung ausgenommen werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
  • Die Ausnahmeregelung soll die Nahversorgung in ländlichen Gemeinden sichern und regionale Wertschöpfung stärken.

Eingebracht von

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