Klarstellung der Berichtspflicht im Parteien‑Förderungsgesetz

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Parteien‑Förderungsgesetz 2012: Er ersetzt ein Wort in § 4 Abs. 1 und fügt § 7 einen Absatz hinzu, der das Inkrafttreten der neuen Formulierung zum 1. Jänner 2021 festlegt.
einfache Mehrheit XXVII 09.02.2021
Gesetz
Politische Partei

Schwerpunkte

  • In § 4 Abs. 1 wird das Wort „der“ durch das Wort „dieser“ ersetzt, um die Bezugnahme auf die jeweiligen Fördermittel zu verdeutlichen.
  • Ein neuer Absatz 5 wird zu § 7 hinzugefügt, der festlegt, dass die geänderte Fassung von § 4 Abs. 1 am 1. Jänner 2021 in Kraft tritt.

Eingebracht von

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