Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass private Ferienvermieter, deren Hauptwohnsitz nicht am Mietort liegt, dennoch Förderungen aus dem Härtefallfonds und Umsatzersatz erhalten können, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Mietobjekt gering ist.einfache Mehrheit XXVII 04.02.2021
Entschließung
Tourismus
Gesundheit
Schwerpunkte
- Derzeit verlangt das Härtefallfondsgesetz, dass die vermietete Unterkunft im gleichen Haushalt liegt wie der Hauptwohnsitz des Vermieters – eine Vorgabe, die viele Vermieter ausschließt, obwohl ihr Hauptwohnsitz nur wenige Häuser entfernt ist.
- Der Antrag fordert, dass Vermieter, deren Hauptwohnsitz nicht am Mietort liegt, aber in unmittelbarer Nähe und damit für eine kontinuierliche touristische Bewirtschaftung geeignet ist, ebenfalls Anspruch auf Förderungen aus dem Härtefallfonds und auf Umsatzersatz haben sollen.
Eingebracht von
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