Einführung eines dritten Geschlechtseintrags im Melderegister

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, das Melderegister um einen dritten Geschlechtseintrag („inter“) zu ergänzen, weil das VfGH‑Urteil von 2018 das Recht intersexueller Menschen darauf bestätigt. Derzeit gibt es nur die Optionen „männlich“ und „weiblich“, was bei digitalen Diensten zu Problemen führt.
einfache Mehrheit XXVII 25.02.2021
Entschließung
Personenstand
Menschenrechte

Schwerpunkte

  • Der Verfassungsgerichtshof hat 2018 entschieden, dass intersexuelle Menschen ein verfassungsgemäßes Recht auf einen passenden Geschlechtseintrag im Personenstandsregister haben.
  • Aktuell kennt das Melderegister nur die Optionen „männlich“ und „weiblich“, was zu Fehlzuweisungen bei digitalen Diensten wie der Impfanmeldung führt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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