Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Finanzen auf, für elektronische Lotterien (VLTs) Abstandsvorschriften zu schaffen, die den landesrechtlichen Vorgaben für klassische Glücksspielautomaten entsprechen, um Spielerschutz und Wettbewerbsfairness zu stärken.einfache Mehrheit XXVII 11.05.2021
Entschließung
Informatik
Glücksspiel
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Derzeit gelten für klassische Glücksspielautomaten (GSAs) die Regelungen des § 5 GSpG, die den Standort von Automaten an bestimmte Abstände zu sensiblen Einrichtungen binden.
- Für VLT‑Anlagen gilt derzeit § 12a GSpG, wodurch sie von den Abstandsvorschriften des § 5 ausgenommen sind.
Eingebracht von
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