Anpassung von § 256 StGB zur Stärkung der österreichischen Spionageabwehr

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, den Tatbestand des § 256 StGB zu erweitern, um die Beeinträchtigung grundlegender Interessen Österreichs als Spionage zu erfassen, und das Strafmaß dafür zu erhöhen.
einfache Mehrheit XXVII 10.05.2022
Entschließung
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der Tatbestand des § 256 StGB soll erweitert werden, sodass bereits die "Beeinträchtigung grundlegender Interessen der Republik Österreich" als Spionage gilt.
  • Das Strafmaß für Verstöße gegen § 256 StGB soll angehoben werden (höhere Freiheitsstrafe) und die Verjährungsfrist auf mehr als drei Jahre verlängert werden.

Eingebracht von

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