Ausweitung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert die Befugnisse der österreichischen Volksanwaltschaft, sodass sie künftig auch ausgegliederte Rechtsträger und Unternehmungen prüfen darf und von allen staatlichen Organen Akteneinsicht sowie Auskünfte erhalten muss.
2/3 Mehrheit XXVII 25.02.2021
Gesetz
Verfassung
Verwaltungskontrolle

Schwerpunkte

  • Die Volksanwaltschaft darf künftig auch Rechtsträger und Unternehmungen prüfen, die im Sinne von Art. 126b Aufgaben im allgemeinen Interesse erfüllen.
  • Alle Organe von Bund, Ländern, Gemeinden und sonstigen Selbstverwaltungskörpern müssen der Volksanwaltschaft Akteneinsicht gewähren und auf Anfrage Auskünfte erteilen.

Eingebracht von

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