Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert die Befugnisse der österreichischen Volksanwaltschaft, sodass sie künftig auch ausgegliederte Rechtsträger und Unternehmungen prüfen darf und von allen staatlichen Organen Akteneinsicht sowie Auskünfte erhalten muss.2/3 Mehrheit XXVII 25.02.2021
Gesetz
Verfassung
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
- Die Volksanwaltschaft darf künftig auch Rechtsträger und Unternehmungen prüfen, die im Sinne von Art. 126b Aufgaben im allgemeinen Interesse erfüllen.
- Alle Organe von Bund, Ländern, Gemeinden und sonstigen Selbstverwaltungskörpern müssen der Volksanwaltschaft Akteneinsicht gewähren und auf Anfrage Auskünfte erteilen.
Eingebracht von
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