Reform des Bestellverfahrens für die Volksanwaltschaft

Zusammenfassung

Der Antrag ändert Art. 148g B‑VG: Er führt ein öffentliches Ausschreibungsverfahren und ein Hearing ein, legt eine Auswahlkommission fest und bestimmt, dass die Volksanwaltschaft mit qualifizierter Mehrheit gewählt wird; der Vorsitz wechselt jährlich nach Alter.
2/3 Mehrheit XXVII 25.02.2021
Gesetz
Verfassung
Verwaltungskontrolle

Schwerpunkte

  • Ein öffentliches Ausschreibungsverfahren und ein öffentliches Hearing bestimmen, welche Bewerber vom Hauptausschuss vorgeschlagen werden.
  • Die Auswahlkommission, bestehend aus Experten für Verfassung, Menschenrechte, Verwaltung sowie Vertretern der Verwaltung und Zivilgesellschaft, rankt die Bewerber nach Qualifikation.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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