Zusammenfassung
Der Antrag ändert Art. 148g B‑VG: Er führt ein öffentliches Ausschreibungsverfahren und ein Hearing ein, legt eine Auswahlkommission fest und bestimmt, dass die Volksanwaltschaft mit qualifizierter Mehrheit gewählt wird; der Vorsitz wechselt jährlich nach Alter.2/3 Mehrheit XXVII 25.02.2021
Gesetz
Verfassung
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
- Ein öffentliches Ausschreibungsverfahren und ein öffentliches Hearing bestimmen, welche Bewerber vom Hauptausschuss vorgeschlagen werden.
- Die Auswahlkommission, bestehend aus Experten für Verfassung, Menschenrechte, Verwaltung sowie Vertretern der Verwaltung und Zivilgesellschaft, rankt die Bewerber nach Qualifikation.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.