Erdkabelpflicht für Hochspannungsleitungen in sensiblen Gebieten

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf fügt dem Starkstromwegegesetz einen neuen Absatz hinzu, der vorschreibt, dass Hochspannungsleitungen ab 110 kV in sensiblen Gebieten als Erdkabel verlegt werden müssen, sofern nicht schwerwiegende technische oder betriebliche Gründe dagegen sprechen.
einfache Mehrheit XXVII 07.06.2022
Gesetz
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Leitungen ab 110 kV müssen in als sensibel gekennzeichneten Gebieten unterirdisch verlegt werden.
  • Die Regel gilt sowohl für überregional (Starkstromwege) als auch für rein nationale Leitungsnetze.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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