Anpassung des Güterbeförderungsgesetzes für Elektro‑Kleintransporter

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Anpassung des Güterbeförderungsgesetzes, damit Elektro‑Kleintransporter trotz schwerer Batterien nicht mehr unter die 3,5‑t‑Gewichtsbeschränkung fallen und somit keine wirtschaftlichen Nachteile erleiden.
einfache Mehrheit XXVII 01.07.2021
Entschließung
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t waren bisher von der Normverbrauchsabgabe (NoVa) befreit.
  • Seit dem 1. Juli 2021 unterliegen diese Fahrzeuge der NoVa, die nach CO₂‑Emissionen pro Kilometer berechnet wird.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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