Verbindliche Umsetzung von Gender Budgeting im Bundeshaushalt

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung, das verfassungsrechtlich verankerte Gender Budgeting verbindlich umzusetzen und dabei die Gender‑Perspektive in allen Phasen des Haushaltsprozesses zu berücksichtigen.
einfache Mehrheit XXVII 22.03.2021
Entschließung
Frau
Gleichbehandlung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Gender Budgeting ist seit 2009 in der österreichischen Verfassung verankert (Artikel 13 Abs. 3) und verpflichtet Gebietskörperschaften, bei Haushaltsplanung und -vollzug die Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen.
  • Seit dem 1. Jänner 2013 verlangt das Bundesverfassungsgesetz (Artikel 51 Abs. 8), dass die Haushaltsführung des Bundes die Gleichstellung, Transparenz und Effizienz berücksichtigt.

Eingebracht von

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