Umsatzersatz für gewerbliche und sonstige touristische Vermieter erweitern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass gewerbliche und sonstige touristische Vermieter, die Einkünfte nach § 28 EStG erzielen und Nächtigungsabgaben zahlen, rückwirkend Anspruch auf den COVID‑19‑Lockdown‑Umsatzersatz erhalten.
einfache Mehrheit XXVII 08.03.2021
Entschließung
Tourismus
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Vermieter, die Einkünfte nach § 28 EStG erzielen und Nächtigungsabgaben zahlen, sollen rückwirkend Anspruch auf Umsatzersatz erhalten.
  • Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen muss so geändert werden, dass sie die genannten Vermieter einschließt.

Eingebracht von

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