Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, pflanzliche Milchersatzprodukte künftig mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % zu besteuern, um die aktuelle Benachteiligung gegenüber tierischer Milch zu beenden.einfache Mehrheit XXVII 11.05.2021
Entschließung
Steuerwesen
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Pflanzliche Milchersatzprodukte werden derzeit mit 20 % Mehrwertsteuer besteuert, obwohl sie zu den Grundnahrungsmitteln gehören.
- Der Antrag fordert, den Steuersatz für diese Produkte auf den ermäßigten Satz von 10 % zu senken.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.