Abschaffung der Einkommensgrenze für Förderungen von Privatvermietern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, die 2.000‑Euro‑Grenze für Nebeneinkünfte von Privatvermietern abzuschaffen, weil sie in vielen Fällen zu existenzbedrohenden Härtefällen führt.
einfache Mehrheit XXVII 24.03.2021
Entschließung
Tourismus

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Richtlinie legt eine Einkommensgrenze von 2.000 Euro für Nebeneinkünfte plus Versicherungsleistungen fest; Überschreitet ein Vermieter diese Grenze, entfällt die Förderung oder wird sie gekürzt.
  • Durch die 2.000‑Euro‑Grenze entstehen in vielen Fällen existenzbedrohende Härtefälle, weil Privatvermieter häufig nur geringe Nebeneinkünfte haben und deshalb keine Unterstützung erhalten.

Eingebracht von

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