Reform des Maßnahmenvollzugs – bessere Unterbringung und Betreuung von psychisch kranken Straftätern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine grundlegende Reform des Maßnahmenvollzugs, um psychisch kranke Straftäter stärker therapeutisch zu betreuen und die Menschenrechte zu stärken. Er schlägt vor, Einweisungsvoraussetzungen zu verschärfen, Justizanstalten durch Therapeutische Zentren zu ersetzen und ein eigenständiges Gesetz zu schaffen.
einfache Mehrheit XXVII 13.04.2021
Entschließung
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Die Schwelle für die Einweisung nach § 21 soll auf mindestens drei Jahre Haftstrafe, das Vorliegen einer schweren psychischen Störung oder eine klare Kausalität zwischen Störung und Tat angehoben werden.
  • Zurechnungsunfähige Täter sollen nicht mehr in Justizanstalten, sondern im Gesundheits‑ und Sozialsystem der Länder behandelt und betreut werden.

Eingebracht von

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