Runder Tisch zur Reform des Ehealters – Anhebung auf 18 Jahre

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, einen runden Tisch im Justizministerium einzuberufen, an dem alle Parteien, Expert*innen und die Bundesjugendvertretung über die Anhebung des Mindestalters für Eheschließungen von 16 auf 18 Jahre beraten sollen.
einfache Mehrheit XXVII 26.03.2021
Entschließung
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Derzeit ist in Österreich das Heiratsalter bereits ab 16 Jahren möglich, wenn eine Ehemündigkeitserklärung abgegeben wird.
  • Internationale Organisationen (UNICEF, UN‑Kinderrechtsausschuss) definieren Kinderehen als Eheschließungen, bei denen ein Partner unter 18 ist, und fordern deren Abschaffung bis 2030.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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