Bedingung von Agrarfördermitteln an die Einhaltung von Arbeitnehmer*innenrechten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die EU‑Agrarförderung nur an Betriebe gezahlt wird, die die Rechte von Lohn‑ und Saisonarbeiter*innen einhalten. Er kritisiert die aktuelle Haltung der Bundesministerin und fordert Österreich als Vorreiter für faire Arbeitsbedingungen in der EU.
einfache Mehrheit XXVII 30.06.2021
Entschließung
Arbeitsrecht
Europäische Union
internationales Arbeitsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • EU‑Agrarförderungen sollen nur dann ausgezahlt werden, wenn die Betriebe die Einhaltung von Arbeitnehmer*innenrechten nachweisen.
  • Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, ihre gegen diese Kopplung gerichteten Interventionen in Brüssel zu stoppen.

Eingebracht von

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