Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung, einen Runden Tisch mit Parteien, Expert*innen und der Bundesjugendvertretung einzuberufen, um das Mindestheiratsalter von 16 auf 18 Jahre anzuheben und Kinderehen zu verhindern.einfache Mehrheit XXVII 09.06.2021
Entschließung
Personenstand
Schwerpunkte
- Derzeit kann man in Österreich bereits ab 16 Jahren heiraten, wenn eine Ehemündigkeitserklärung abgegeben wird.
- Internationale Organisationen wie UNICEF definieren solche Eheschließungen als Kinderehen, die das Kindeswohl gefährden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.