Runder Tisch zur Anhebung des Mindestalters für Eheschließungen auf 18 Jahre

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung, einen Runden Tisch mit Parteien, Expert*innen und der Bundesjugendvertretung einzuberufen, um das Mindestheiratsalter von 16 auf 18 Jahre anzuheben und Kinderehen zu verhindern.
einfache Mehrheit XXVII 09.06.2021
Entschließung
Personenstand

Schwerpunkte

  • Derzeit kann man in Österreich bereits ab 16 Jahren heiraten, wenn eine Ehemündigkeitserklärung abgegeben wird.
  • Internationale Organisationen wie UNICEF definieren solche Eheschließungen als Kinderehen, die das Kindeswohl gefährden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.