Erweiterung des ermäßigten Steuersatzes auf Monatshygieneprodukte

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf fügt dem Umsatzsteuergesetz einen neuen Eintrag für monatliche Hygieneprodukte hinzu und legt fest, dass diese ab dem 01.07.2020 mit dem ermäßigten Steuersatz von 10 % besteuert werden.
einfache Mehrheit XXVII 10.01.2020
Gesetz
Frau
Steuerwesen
Gleichbehandlung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Eintrag (Ziffer 35) im Verzeichnis der dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände wird eingeführt. Er umfasst monatliche Hygieneprodukte wie Binden, Tampons, Menstruationstassen, natürliche Schwämme und Periodenhosen.
  • Ein neuer Absatz 50 wird in § 28 eingefügt, der das Inkrafttreten des neuen Eintrags auf den 01.07.2020 festlegt und ihn für Umsätze nach dem 30.06.2020 anwendbar macht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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