Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt dem Umsatzsteuergesetz einen neuen Eintrag für monatliche Hygieneprodukte hinzu und legt fest, dass diese ab dem 01.07.2020 mit dem ermäßigten Steuersatz von 10 % besteuert werden.einfache Mehrheit XXVII 10.01.2020
Gesetz
Frau
Steuerwesen
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
- Ein neuer Eintrag (Ziffer 35) im Verzeichnis der dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände wird eingeführt. Er umfasst monatliche Hygieneprodukte wie Binden, Tampons, Menstruationstassen, natürliche Schwämme und Periodenhosen.
- Ein neuer Absatz 50 wird in § 28 eingefügt, der das Inkrafttreten des neuen Eintrags auf den 01.07.2020 festlegt und ihn für Umsätze nach dem 30.06.2020 anwendbar macht.
Eingebracht von
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