35 % monatlicher Ersatz für Fixkosten und Gewinnverlust bei touristischen Vermietern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass alle gewerblichen und sonstigen touristischen Vermieter, die Einkünfte nach § 28 EStG erzielen, rückwirkend für die gesamte Pandemiezeit einen monatlichen pauschalen Ersatz von 35 % ihrer Fixkosten und des Gewinnverlustes erhalten. Bisherige Förderungen decken die Verluste nicht ausreichend, weil mehrere Monate überhaupt nicht entschädigt wurden.
einfache Mehrheit XXVII 21.04.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Tourismus
Gesundheit
Steuerwesen
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt einen monatlichen pauschalen Ersatz von 35 % für Fixkosten und Gewinnverlust bei betroffenen touristischen Vermietern.
  • Zielgruppe sind alle gewerblichen und sonstigen touristischen Vermieter, die Einkünfte nach § 28 EStG erzielen und Nächtigungsabgaben zahlen.

Eingebracht von

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