Erweiterung des Umsatzersatzes II für Unternehmen, die durch das Vereinsverbot Einnahmen verlieren

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass der Lockdown‑Umsatzersatz II auch Umsätze berücksichtigt, die Unternehmen wegen des Verbots von Vereinsaktivitäten verlieren, weil viele KMU stark von Vereinen abhängig sind.
einfache Mehrheit XXVII 21.04.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Steuerwesen
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass die Berechnungsgrundlage des Umsatzersatzes II um Umsätze erweitert wird, die Unternehmen wegen des Verbots von Vereinsaktivitäten entgehen.
  • Bisher werden nur Lieferungen an andere Unternehmen als Bemessungsgrundlage anerkannt; Umsätze aus dem Vereinssektor bleiben unberücksichtigt.

Eingebracht von

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