Klarstellung: Schutzmaßnahmen für Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesminister für Arbeit eine klare gesetzliche Ausweitung des zweistündigen Zeitguthabens pro Nachtdienst, das bislang nur für Krankenhäuser gilt, auf das gesamte Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen.
einfache Mehrheit XXVII 30.06.2022
Entschließung
Arbeitsrecht
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Formulierung des NSchG‑Nov 1992 bezieht sich nur auf „Pflegestationen in Pflegeheimen“, was zu unterschiedlichen Auslegungen und damit zu Ungerechtigkeiten führt.
  • Viele Pflegeeinrichtungen betreiben keine separaten Pflegestationen, dennoch leisten ihre Mitarbeitenden nächtliche Pflegearbeit und benötigen den gesetzlich vorgesehenen Zeitausgleich.

Eingebracht von

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