Ausnahme von der ALSAG‑Beitragspflicht für Geschiebematerialien an Schutzbauten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Geschiebematerialien, die rund um Schutzbauten entfernt werden, von der ALSAG‑Beitragspflicht ausgenommen werden, weil sie durch Unwetter entstehen und die Kosten häufig nicht gedeckt sind.
einfache Mehrheit XXVII 06.03.2024
Entschließung
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft

Schwerpunkte

  • Unwetterereignisse führen zu großen Mengen an Geschiebematerial, das bei Schutzbauten anfällt und von den Betroffenen selbst getragen werden muss.
  • Derzeit unterliegen diese Materialien der ALSAG‑Beitragspflicht, weil sie nicht von den bestehenden Ausnahmen erfasst sind.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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