Einführung von GreenCheck‑Verfahren und Apothekenhonorar im ASVG

Zusammenfassung

Der Antrag ergänzt das ASVG um Regelungen zur Nutzung der e‑Card für den Abruf von COVID‑Testdaten via GreenCheck, ändert die Ministeriumsbezeichnung und legt ein Honorar von 5 € pro Impf‑Vial für öffentliche Apotheken fest. Die Änderungen treten rückwirkend zum 15. Februar 2021 in Kraft.
einfache Mehrheit XXVII 22.04.2021
Gesetz
Gesundheit
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz erlaubt den Abruf von COVID‑Testdaten über die Anwendung GreenCheck, indem nur die persönliche Kennnummer und die Kartennummer der e‑Card ausgelesen werden; ein elektronisches Auslesen per NFC ist künftig möglich.
  • Die Bezeichnung des Ministeriums wird von „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ zu „Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ geändert.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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