Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt ein Ordnungsgeld von 500 € für Abgeordnete ein, wenn sie trotz eines Ordnungsrufs Anordnungen zum Gesundheitsschutz missachten. Der Präsident kann das Bußgeld festsetzen, der Betroffene hat die Möglichkeit, bis zur übernächsten Sitzung Einspruch zu erheben.2/3 Mehrheit XXVII 20.05.2021
Gesetz
Gesundheit
direkt gewählte Kammer
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Ein neuer § 102a wird eingefügt, der dem Präsidenten erlaubt, bei wiederholter Missachtung von Gesundheitsanordnungen ein Ordnungsgeld zu verhängen.
- Das Ordnungsgeld beträgt pauschal 500 € pro Sitzung, muss begründet und im Protokoll festgehalten werden.
Eingebracht von
Reden
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