Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Tierschutzgesetz um ein Verbot des Tötens männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen. Das Verbot tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.einfache Mehrheit XXVII 18.03.2021
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Ein neuer Satz wird in § 6 Abs. 1 eingefügt, der das Töten männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen verbietet.
- Der Inkrafttretungszeitpunkt des neuen Satzes wird in § 44 Abs. 27a festgelegt – er gilt ab dem 1. Jänner 2022.
Eingebracht von
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