Verbot des Tötens männlicher Küken aus wirtschaftlichen Gründen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ergänzt das Tierschutzgesetz um ein Verbot des Tötens männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen. Das Verbot tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.
einfache Mehrheit XXVII 18.03.2021
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Ein neuer Satz wird in § 6 Abs. 1 eingefügt, der das Töten männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen verbietet.
  • Der Inkrafttretungszeitpunkt des neuen Satzes wird in § 44 Abs. 27a festgelegt – er gilt ab dem 1. Jänner 2022.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.