Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verpflichtet das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, bis zum 30. September jedes Jahres einen Bericht über die Trinkwasserqualität vorzulegen, der die Berichte der Landeshauptleute und Daten zu großen Versorgungsanlagen enthält.einfache Mehrheit XXVII 10.01.2020
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Ein jährlicher Bericht über die Trinkwasserqualität muss vom Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erstellt werden.
- Der Bericht ist bis spätestens 30. September jedes Jahres dem Nationalrat und dem Bundesrat vorzulegen.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.