Bundesweiter Reparaturbonus bis 31.12.2021

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine bundesweite Förderung von Reparaturdienstleistungen für Elektro‑ und Elektronikgeräte bis zum 31.12.2021, angelehnt an den Wiener Reparaturbonus, um Abfall zu reduzieren, CO₂‑Emissionen zu senken und regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken.
einfache Mehrheit XXVII 20.10.2021
Entschließung
Handel
Umwelt
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Antrag beruft sich auf § 27 Abs. 3 GOG‑NR, um einen eigenständigen Entschließungsantrag zur flächendeckenden Förderung von Reparaturen zu begründen.
  • Der Wiener Reparaturbonus dient als Modell: 50 % der Rechnungssumme werden bis zu 100 € erstattet, um Reparaturen finanziell attraktiver zu machen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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