Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine bundesweite Förderung von Reparaturdienstleistungen für Elektro‑ und Elektronikgeräte bis zum 31.12.2021, angelehnt an den Wiener Reparaturbonus, um Abfall zu reduzieren, CO₂‑Emissionen zu senken und regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken.einfache Mehrheit XXVII 20.10.2021
Entschließung
Handel
Umwelt
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Antrag beruft sich auf § 27 Abs. 3 GOG‑NR, um einen eigenständigen Entschließungsantrag zur flächendeckenden Förderung von Reparaturen zu begründen.
- Der Wiener Reparaturbonus dient als Modell: 50 % der Rechnungssumme werden bis zu 100 € erstattet, um Reparaturen finanziell attraktiver zu machen.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.