One‑Stop‑Shops für Menschen mit Behinderungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Einrichtung von One‑Stop‑Shops, zentralen Anlaufstellen, an denen Menschen mit Behinderungen ihre Anträge für Hilfsmittel, Heilbehelfe, persönliche Assistenz sowie Beratung und Betreuung abgeben können. Der Bundesminister soll bis zum 31.12.2021 gemeinsam mit Ländern, Sozialversicherungsträgern und dem Arbeitsmarktservice konkrete Umsetzungsschritte erarbeiten.
einfache Mehrheit XXVII 27.06.2024
Entschließung
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Ziel des Antrags ist die Einrichtung zentraler One‑Stop‑Shops, an denen Menschen mit Behinderungen alle notwendigen Anträge stellen können.
  • Die One‑Stop‑Shops sollen Leistungen für Hilfsmittel und Heilbehelfe bündeln, um den Zugang zu technischen und medizinischen Unterstützungen zu beschleunigen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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