Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlangt für neue Hochspannungsleitungen bis 110 kV, dass sie als Erdkabel verlegt werden, wenn die Kosten nicht mehr als das 2,5‑fache einer Freileitung betragen und keine Naturschutzgründe dagegen sprechen.einfache Mehrheit XXVII 22.03.2021
Gesetz
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Der Antrag fügt § 7 einen neuen Absatz 3 hinzu, der vorschreibt, dass neue Hochspannungsleitungen bis 110 kV als Erdkabel zu verlegen sind, wenn die Kosten das 2,5‑fache einer vergleichbaren Freileitung nicht überschreiten und keine Naturschutzgründe entgegenstehen.
- Der bestehende § 7 Absatz 1 bleibt unverändert und verlangt weiterhin eine Bau‑ und Betriebsbewilligung sowie die Abstimmung mit allen relevanten Landesbehörden und Interessen.
Eingebracht von
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