Verdopplung der Familienbeihilfe für 2021‑2023

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erhöht die Familienbeihilfe für jedes Kind im Juli 2021, Januar und Juli 2022 sowie Juli 2023 auf das Doppelte des bisherigen Betrags. Die Regelung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft und ist bis Ende 2023 befristet.
einfache Mehrheit XXVII 02.06.2021
Gesetz
Familienleistungsausgleich

Schwerpunkte

  • Die Familienbeihilfe wird im Juli 2021, Januar und Juli 2022 sowie Juli 2023 für jedes Kind auf das Doppelte des bisherigen Betrags erhöht.
  • Der neue Absatz 52 in § 55 legt fest, dass die Regelung aus § 8 Abs. 10 am 1. Juli 2021 in Kraft tritt.

Eingebracht von

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