Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass alle gentechnisch veränderten Organismen – egal ob durch klassische oder neue Verfahren wie CRISPR – den strengen EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen, um Verbraucher*innen zu schützen und Umweltrisiken zu begrenzen.einfache Mehrheit XXVII 20.05.2021
Entschließung
Wissenschaften
Europäische Union
Forschung und geistiges Eigentum
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Alle gentechnisch veränderten Organismen sollen nach dem EuGH‑Urteil von 2018 den strengen EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen.
- Neue Gentechnik‑Verfahren wie CRISPR werden ausdrücklich in die bestehenden Regelungen einbezogen, um unbeabsichtigte Risiken zu minimieren.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.