Alle Gentechnik‑Verfahren unter strenge EU‑Regeln stellen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass alle gentechnisch veränderten Organismen – egal ob durch klassische oder neue Verfahren wie CRISPR – den strengen EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen, um Verbraucher*innen zu schützen und Umweltrisiken zu begrenzen.
einfache Mehrheit XXVII 20.05.2021
Entschließung
Wissenschaften
Europäische Union
Forschung und geistiges Eigentum
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Alle gentechnisch veränderten Organismen sollen nach dem EuGH‑Urteil von 2018 den strengen EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen.
  • Neue Gentechnik‑Verfahren wie CRISPR werden ausdrücklich in die bestehenden Regelungen einbezogen, um unbeabsichtigte Risiken zu minimieren.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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