Zusammenfassung
Der Antrag will das Pflanzenschutzmittelgesetz ändern, indem er § 17 Abs. 5 streicht und § 18 Abs. 10 ein neues Verbot für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel einführt. Das Verbot soll ab dem 1. Januar 2020 gelten und beruht auf dem Vorsorgeprinzip zum Schutz von Gesundheit und Umwelt.einfache Mehrheit XXVII 11.12.2019
Gesetz
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Der bisherige § 17 Abs. 5 wird gestrichen, wodurch die bisherige Regelung zu diesem Paragraphen entfällt.
- Neuer Wortlaut in § 18 Abs. 10 verbietet das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, die Glyphosat enthalten, im Sinne des Vorsorgeprinzips.
Eingebracht von
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