Generalamnestie für COVID‑19‑Verwaltungsstrafen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung alle laufenden Verwaltungsstrafverfahren wegen COVID‑19‑Verboten stoppt, bereits verhängte Strafen überprüft und die von Betroffenen gezahlten Bußgelder zurückerstattet, weil diese gegen das Prinzip der Gesetzmäßigkeit verstoßen haben.
einfache Mehrheit XXVII 11.01.2022
Entschließung
Gesundheit
Menschenrechte
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die im Frühjahr 2020 erlassenen COVID‑19‑Verordnungen waren unklar und führten zu Fehlinterpretationen, weil sie ohne vorherige Begutachtung schnell geändert wurden.
  • Die Anwendung von § 3 Abs. 3 COVID‑19‑MG führte zu Geldstrafen bis zu 3 600 Euro, obwohl die zugrundeliegende Verordnung später vom Verfassungsgerichtshof für gesetzwidrig erklärt wurde.

Eingebracht von

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