Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert § 33 StbG und sieht den Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft für Personen vor, die freiwillig einer organisierten bewaffneten Gruppe im Ausland beitreten oder diese unterstützen.einfache Mehrheit XXVII 13.11.2019
Gesetz
Staatsangehöriger
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Ein Staatsbürger, der freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe aktiv an Kampfhandlungen im Ausland teilnimmt, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft, sofern er dadurch nicht staatenlos wird.
- Ein Staatsbürger, der freiwillig im Ausland eine organisierte bewaffnete Gruppe unterstützt, die an Kampfhandlungen teilnimmt, verliert ebenfalls die österreichische Staatsbürgerschaft.
Eingebracht von
Reden
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