Staatsbürgerschaftsverlust bei Beteiligung an ausländischen bewaffneten Gruppen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert § 33 des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Er sieht den Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft vor, wenn ein Bürger freiwillig an Kampfhandlungen einer organisierten bewaffneten Gruppe im Ausland teilnimmt oder diese unterstützt, solange er nicht staatenlos wird.
einfache Mehrheit XXVII 03.06.2020
Gesetz
Staatsangehöriger
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Staatsbürger, die freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe im Ausland aktiv an Kampfhandlungen teilnehmen, können ihre Staatsbürgerschaft verlieren, sofern sie dadurch nicht staatenlos werden.
  • Staatsbürger, die im Ausland eine organisierte bewaffnete Gruppe unterstützen, die an Kampfhandlungen teilnimmt, können ebenfalls ihre Staatsbürgerschaft verlieren.

Eingebracht von

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