Einführung einer Wahrheitspflicht für Antworten vor parlamentarischen Ausschüssen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert § 288 StGB um zwei neue Strafvorschriften: Wer vor Untersuchungsausschüssen, dem Rechnungshofausschuss oder deren Unterausschüssen falsche Angaben macht, und wer in einer parlamentarischen Anfrage wissentlich falsche oder unvollständige Antworten gibt, soll strafrechtlich belangt werden.
einfache Mehrheit XXVII 29.06.2021
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Erweiterung der Strafbarkeit auf Handlungen, die vor dem Untersuchungsausschuss, dem Rechnungshofausschuss oder deren Unterausschüssen sowie vor Disziplinarbehörden von Bund, Ländern und Gemeinden begangen werden.
  • Einführung einer Wahrheitspflicht für mündliche und schriftliche Antworten auf parlamentarische Anfragen – falsche oder wissentlich unvollständige Angaben werden strafbar.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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