Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert § 288 StGB um zwei neue Strafvorschriften: Wer vor Untersuchungsausschüssen, dem Rechnungshofausschuss oder deren Unterausschüssen falsche Angaben macht, und wer in einer parlamentarischen Anfrage wissentlich falsche oder unvollständige Antworten gibt, soll strafrechtlich belangt werden.einfache Mehrheit XXVII 29.06.2021
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Erweiterung der Strafbarkeit auf Handlungen, die vor dem Untersuchungsausschuss, dem Rechnungshofausschuss oder deren Unterausschüssen sowie vor Disziplinarbehörden von Bund, Ländern und Gemeinden begangen werden.
- Einführung einer Wahrheitspflicht für mündliche und schriftliche Antworten auf parlamentarische Anfragen – falsche oder wissentlich unvollständige Angaben werden strafbar.
Eingebracht von
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