Schnelles Waffenverbot bei Wegweisung zum Schutz von Frauen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass bei einer Wegweisung nach § 38a SPG sofort ein vorläufiges Waffenverbot nach § 13 WaffenG ausgesprochen wird und anschließend geprüft wird, ob ein dauerhaftes Verbot nötig ist, um Frauen besser vor Schusswaffen‑Gewalt zu schützen.
einfache Mehrheit XXVII 17.06.2021
Entschließung
Frau
Gleichbehandlung
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Bei einer Wegweisung nach § 38a SPG soll automatisch ein vorläufiges Waffenverbot nach § 13 WaffenG ausgesprochen werden.
  • Nach dem vorläufigen Verbot ist eine Verlässlichkeitsprüfung durchzuführen; bei weiteren Indizien kann ein dauerhaftes Waffenverbot nach § 8 WaffenG erlassen werden.

Eingebracht von

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