Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass bei einer Wegweisung nach § 38a SPG sofort ein vorläufiges Waffenverbot nach § 13 WaffenG ausgesprochen wird und anschließend geprüft wird, ob ein dauerhaftes Verbot nötig ist, um Frauen besser vor Schusswaffen‑Gewalt zu schützen.einfache Mehrheit XXVII 17.06.2021
Entschließung
Frau
Gleichbehandlung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Bei einer Wegweisung nach § 38a SPG soll automatisch ein vorläufiges Waffenverbot nach § 13 WaffenG ausgesprochen werden.
- Nach dem vorläufigen Verbot ist eine Verlässlichkeitsprüfung durchzuführen; bei weiteren Indizien kann ein dauerhaftes Waffenverbot nach § 8 WaffenG erlassen werden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.