Einbeziehung von Justizinsassen in die gesetzliche Krankenversicherung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz vorzulegen, das die Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung einbezieht. Derzeit werden ihre medizinischen Kosten vom Bund zu hohen Privat‑Patienten‑Tarifen bezahlt, was jährlich rund 80‑95 Mio € kostet. Die Einbeziehung soll Kosten senken und Gleichbehandlung sichern.
einfache Mehrheit XXVII 29.05.2024
Entschließung
Strafrecht
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Insassen von Justizanstalten sind derzeit nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert; ihre Behandlung wird dem Bund zu Privat‑Patienten‑Tarifen abgerechnet, was sehr hohe Kosten verursacht.
  • Die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen sind seit 2000 stark gestiegen – von 29,34 Mio € auf über 80 Mio € (2015) bzw. 94,6 Mio € (2018).

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