Erweiterung des Kopftuchverbots in Schulen bis zum 14. Lebensjahr

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert das Verbot von Kopfbedeckungen, die den Kopf verhüllen, für Schülerinnen und Schüler bis zum 14. Lebensjahr und führt ein analoges Verbot für Lehrkräfte ein. Verstöße führen zu einem Verfahren mit Gesprächen, Geldstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafe.
einfache Mehrheit XXVII 11.03.2020
Gesetz
Bildung
Religion
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Das Verbot von Kopfbedeckungen, die den Kopf verhüllen, wird für Schülerinnen und Schüler bis zum 14. Lebensjahr ausgeweitet.
  • Ein neuer Absatz 1a verbietet Lehrkräften das Tragen von weltanschaulicher oder religiöser Kopfbedeckung, die den Kopf verhüllt.

Eingebracht von

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