Grundrecht auf Barzahlung stärken

Zusammenfassung

Der Antrag fügt Art. 5 des Staatsgrundgesetzes einen neuen Absatz hinzu, der festlegt, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel grundsätzlich ohne Einschränkungen verwendet werden darf.
2/3 Mehrheit XXVII 25.11.2020
Gesetz
Verfassung
Staatsangehöriger
Währungsbeziehungen

Schwerpunkte

  • Der neue Absatz (2) von Art. 5 garantiert, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel grundsätzlich ohne Beschränkungen verwendet werden darf.
  • Die Regelung gilt für alle Rechtsgeschäfte, sofern die Art des Geschäfts oder die übliche Praxis nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsform erfordern.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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