Zusammenfassung
Der Antrag fügt Art. 5 des Staatsgrundgesetzes einen neuen Absatz hinzu, der festlegt, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel grundsätzlich ohne Einschränkungen verwendet werden darf.2/3 Mehrheit XXVII 25.11.2020
Gesetz
Verfassung
Staatsangehöriger
Währungsbeziehungen
Schwerpunkte
- Der neue Absatz (2) von Art. 5 garantiert, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel grundsätzlich ohne Beschränkungen verwendet werden darf.
- Die Regelung gilt für alle Rechtsgeschäfte, sofern die Art des Geschäfts oder die übliche Praxis nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsform erfordern.
Eingebracht von
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