Verlängerung der Gewährleistungsfristen für langlebige Produkte

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die Gewährleistungsfristen für langlebige Konsumgüter von derzeit zwei auf mindestens fünf Jahre zu verlängern und die Beweislastumkehr zu erweitern, um den Konsumentenschutz zu stärken.
einfache Mehrheit XXVII 17.06.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Gewährleistungsfrist beträgt nur zwei Jahre und deckt lediglich die Mindestanforderungen der EU ab.
  • Verbraucherverbände fordern für langlebige Produkte eine Frist von mindestens fünf Jahren, wie sie in Norwegen, Island oder Teilen Deutschlands gilt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.