Einheitliches Risk‑Assessment für Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Inneres auf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die ein bundesweit einheitliches Risk‑Assessment für Hochrisikofälle bei sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen ermöglicht.
einfache Mehrheit XXVII 07.07.2021
Entschließung
Frau
Europarat
Strafrecht
Gleichbehandlung
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Inneres soll eine gesetzliche Grundlage schaffen, die ein einheitliches Risk‑Assessment für Hochrisikofälle im Rahmen von § 22 Abs. 2 SPG ermöglicht.
  • Der Antrag stützt sich auf Art 51 der Istanbul‑Konvention, die von Österreich ratifiziert wurde und die Durchführung einer Gefahranalyse aller relevanten Behörden verlangt.

Eingebracht von

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