Verschärfung des Lohn‑ und Sozialdumping‑Bekämpfungsgesetzes

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf verschärft das Lohn‑ und Sozialdumping‑Bekämpfungsgesetz: Er begrenzt die zulässige Dauer von Entsendungen auf einen Monat, erhöht Geldstrafen für fehlende Unterlagen, verweigerten Zutritt und Unterentlohnung und führt klare Strafstaffeln ein.
einfache Mehrheit XXVII 10.04.2024
Gesetz
Einkommen
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Schwerpunkte

  • Die Ausnahme vom Mindestlohn‑Anspruch für entsandte Arbeitnehmer gilt nur, wenn die Tätigkeit in Österreich höchstens einen Monat dauert.
  • Wer erforderliche Unterlagen nicht übermittelt, den Zutritt zu Betriebsstätten verweigert oder die Einsicht in Dokumente versagt, muss mit Geldstrafen bis zu 40 000 € rechnen; für jeden Tag der Verzögerung erhöhen sich die Strafen um 2 000 € bzw. 10 000 €.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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